Verkehrsrecht
Corona-Krise: Hier finden SIe aktuelle Hinweise zum Verkehrsrecht!
Neuregelungen im Verkehrs- und Bußgeldrecht: Wichtige Hinweise!
Das Verkehrsrechtsdezernat befasst sich mit Ihrem Recht im Straßenverkehr als Fußgänger, Autofahrer, Motorradfahrer oder Radfahrer und wird unterteilt in Verkehrszivilrecht und in Verkehrsstrafrecht.
Im Verkehrszivilrecht machen wir Ihre Schadenersatzansprüche als Geschädigte/ Geschädigter eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Unfallgegner geltend; hierzu zählen unter anderem:
Schaden am PKW – Motorrad- Fahrrad – E-Bike
• Reparaturkosten
• statt Reparaturkosten: Zeitwert
• Mietwagenkosten
• statt Mietwagen: Nutzungsausfall
• Sachverständigenkosten
• Wertminderung
• Abschleppkosten
• Standkosten
• Entsorgungskosten
• Mehrwertsteuer
Schadenersatz bei Personenschäden
• Rentenanspruch
• Arzt- und Heilbehandlungskosten
• Erwerbs- bzw. Verdienstausfallschaden
• Schmerzensgeld
• Haushaltsführungsschaden
• Sterbekosten, Hinterbliebenenrente
Sonstige Schadenspositionen
• Reinigungskosten für verschmutzte Bekleidung,
• Überziehungszinsen, falls für Reparaturkosten das Konto überzogen werden muss,
• Babysitterkosten, die durch notwendige Erledigungen entstehen,
• Mehrkosten durch Inanspruchnahme der Kaskoversicherung
Unser besonderer Service für Werkstätten
Profitieren Sie als Werkstatt von unseren professionellen Online-Tools.
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Versicherung. Sie haben damit folgende Vorteile:
• schnelle Reaktion und Regulierung der Versicherungen
• kein lästiges Nachfragen bei den Versicherungen
• keine Kürzung der Versicherung hinnehmen und somit Umsatz steigern
Das Dezernat wird durch die Rechtsanwälte Rüdiger Matyssek und Dominik Matyssek geführt.
Bitte wenden Sie sich für telefonische Anfragen an unser Fachsekretariat, Frau Stephanie Boochs, Telefon 02102 / 71140-18
Ihre Anfrage nehmen wir auch gerne online über unsere hierauf spezialisierte Plattform entgegen:
SCHADENFIX
Im Bereich Verkehrszivilrecht vertreten wir Sie ebenfalls – z.B. bei
• Mängeln beim Autokauf
• Gewährleistungsansprüchen
• Leasingrückgabe
• Ansprüchen gegen Versicherungen
Das Dezernat Verkehrszivilrecht wird durch Rechtsanwalt Dominik Matyssek geführt.
Bitte wenden Sie sich für telefonische Anfragen an unser Fachsekretariat, Frau Stephanie Boochs, Telefon 02102 / 71140-18
Verkehrsstrafrecht
Beim Verkehrsstrafrecht steht im Mittelpunkt unserer Tätigkeit die Verteidigung gegen den Vorwurf, im Straßenverkehr eine Straftat begangen zu haben.
Beispiele hierfür:
• Unfallflucht
• fahrlässige Körperverletzung
• Fahren ohne Fahrerlaubnis
• Trunkenheit im Verkehr
• Gefährdung des Straßenverkehrs
• vorläufige oder die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis sowie
• Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis und deren Verkürzung.
Dabei geht es im Rahmen der Verteidigung sowohl um die Frage, ob überhaupt eine Straftat begangen wurde als auch darum, dass bei einer möglichen Verurteilung die Strafe gering gehalten werden kann bzw. eine mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis vermieden werden kann.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Viele Vergehen im Straßenverkehr gelten als Ordnungswidrigkeit. Die Definition einer Ordnungswidrigkeit (OWi) besagt, dass bereits leichtere Verstöße gegen das Gesetz mit einem minder schweren Unrechtsgehalt als Ordnungswidrigkeit gelten.
Wir beraten und vertreten Sie bei folgenden Vorwürfen:
• Geschwindigkeitsüberschreitungen
• Rotlichtverstöße
• Fahrzeugmängel
• Falsches Parken oder Halten
• Nichteinhaltung des erforderlichen Mindestabstands
• Handy am Steuer
Das Dezernat wird durch die Rechtsanwälte Rüdiger Matyssek und Christian Freund geführt.
Bitte wenden Sie sich für telefonische Anfragen an unser Fachsekretariat, Frau Alexandra Matyssek, Telefon 02102 / 7114014