Strafrecht
Das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht unterliegt dem ständigen Wandel. Kaum ein Gesetz wird mehr ohne Straf- und Bußgeldvorschriften erlassen. Dabei geht es weniger um Änderungen und Erweiterungen des allgemeinen Strafrechts, sondern mehr um Regelungen, die im Anhang von Gesetzen straf- und ordnungsrechtliche Maßnahmen festschreiben.
Die Strafverteidigung bildet das Kerngebiet eines Strafrechtlers. Es ist seine Aufgabe, Ihre Rechte durchzusetzen und das Gleichgewicht im Strafverfahren herzustellen. Dazu zählt auch, dass Sie sich auf den Verteidiger verlassen können müssen und er Sie offen über alle folgenden Schritte aufklärt.
Unter anderem sind wir in folgenden Teilgebieten des Strafrechts für Sie tätig:
• Allgemeines Strafrecht
• Betäubungsmittelstrafrecht
• Jugendstrafrecht
• Ordnungswidrigkeitenrecht
• Verkehrsstrafrecht
Das Dezernat wird geführt durch die Rechtsanwälte Rüdiger Matyssek und Christian Freund.
Bitte wenden Sie sich für telefonische Anfragen an unser Fachsekretariat, Frau Alexandra Matyssek, Telefon: 02102 / 7114014