Familienrecht
Das Familienrecht greift in besonderer Weise in den persönlichen Lebensbereich der Betroffenen ein. Gerade dieser Rechtsbereich erfordert daher ein erhebliches Fachwissen und jahrelange Erfahrung. Das Familienrecht gehört zu den Schwerpunkten, die in unserer Kanzlei bearbeitet werden. Hierunter fallen unter anderem folgende Tätigkeiten:
• Vertretung im Scheidungsverfahren
• Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen
• Regelungen zum Versorgungsausgleich
• Geltendmachung und Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen
• Vermögensauseinandersetzungen, insbesondere von Immobilien
• Sorge- und Umgangsrecht
• Ausarbeitung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
• Elternunterhalt (Stichwort: Wer bezahlt das Pflegeheim?)
• Gestaltung und Entwurf von Vorsorgevollmachten & Patientenverfügungen
Ausführliche Informationen rund um das Thema Scheidungen finden Sie hier.
Das Dezernat wird von Rechtsanwalt Holger Kirchmann, Fachanwalt für Familienrecht, bearbeitet.
Bitte wenden Sie sich für telefonische Anfragen an unser Fachsekretariat, Frau Riebschläger, Telefon: 02102 / 7114021