Erbrecht

Wir beraten Sie im Erbrecht, um Ihr Vermögen auch nach dem Tode zu schützen und zu erhalten. Wir vertreten Sie aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen, z.B. bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Wir befassen uns u.a. mit folgenden Themen:

• Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
• Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
• Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
• Vertretung in Erbscheinverfahren
• Gerichtliche Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen
• Gestaltung und Entwurf von Vorsorgevollmachten & Patientenverfügungen

Das Dezernat wird von Rechtsanwalt Holger Kirchmann, Fachanwalt für Familienrecht, bearbeitet. 

Bitte wenden Sie sich für telefonische Anfragen an unser Fachsekretariat, Frau Riebschläger, Telefon: 02102 / 7114021

Rechtsanwälte Matyssek Kirchmann Freund | Ratingen | +49 (0)2102 71140 - 0 |