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Sozialrecht
Datum: 20.01.2002
JobAQTIV-Gesetz ab 1. Januar
2002 in Kraft getreten
Das Job-AQTIV-Gesetz verpflichtet die Arbeitsverwaltung zur aktiven
Arbeitsförderung durch
Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik
Intensivierung der Arbeitsvermittlung und Beratung
Frauenförderung
Vereinbarung von Familie und Beruf
Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen
Überbrückungsgeld für Existenzgründer
Berufsausbildung
Übernahme von Regelungen aus dem Jugend-Sofort-Programm
ab 2004
Berufliche Weiterbildung
Job-Rotation
Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Strukturanpassungsmaßnahmen
Beschäftigung schaffender Infrastrukturförderung
Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber
Eingliederungsvertrag
Eingliederungsbilanz
Wirkungsforschung
In der Arbeitslosenversicherung ergeben sich Veränderungen bei
der Verbesserung des Arbeitslosenversicherungsschutzes
der ehrenamtlichen Betätigung von Arbeitslosen
der Sperrzeit bei Verhinderung eines Arbeitsverhältnisses
der Anpassung der ArbeitslosenhilfeSchließlich sieht
das Gesetz
Änderungen zum Insolvenzgeld vor.
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Rüdiger Matyssek
(Fachanwalt für Arbeitsrecht, Sozialrecht und
Verkehrsrecht)
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht |

Holger Kirchmann
(Fachanwalt für Familienrecht)
Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht, Erbrecht, Forderungseinzug |
Christian Freund
(Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht |
Silvia Wagner
(Fachanwältin für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht)
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht |
Jacqueline Rummel
(Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht)
Tätigkeitsschwerpunkte: Miet- und Wohneigentumsrecht, Familienrecht |
Dr. Helmut Freund
(Rechtsanwalt)
Tätigkeitsschwerpunkte: Medizinrecht, Sozialrecht, Zivilrechtliche Rechtsmittelverfahren |
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